Vergewaltigung/sexuelle Gewalt
Eine Vergewaltigung stellt die extremste Form sexualisierter Gewalt dar.
Vergewaltigung ist juristisch betrachtet jedes unter Anwendung oder Androhung von Gewalt erzwungene Eindringen in den Körper einer anderen Person – unabhängig, ob vaginal, anal, oral, mit einem Körperteil oder mit einem Gegenstand. Sexualität wird hier als Mittel eingesetzt, Macht über einen anderen Menschen auszuüben und ihm den eigenen Willen/eigene Bedürfnisse aufzuzwingen. Vergewaltigung, auch in der Ehe und Partnerschaft, ist von den Sicherheitsbehörden uneingeschränkt als Straftat zu verfolgen.
Der Tatbestand der Vergewaltigung setzt somit die Anwendung oder Androhung von Gewalt seitens des Täters voraus. Frauen sind aber nicht verpflichtet, Widerstand zu leisten.
In vielen Fällen zeigen Frauen sehr deutlich, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wollen, z.B. durch Weinen, Nein-Sagen oder den Akt erstarrt über sich ergehen lassen; wenn für den Täter aus solchen Reaktionen erkennbar ist, dass die Frau mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, macht er sich zwar nicht wegen Vergewaltigung, aber wegen „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ strafbar.
Die Folgen sind schwerwiegend. Jede schwere Verletzung der sexuellen Integrität stellt eine tiefe körperliche und seelische Demütigung und Kränkung dar; die sexuelle Selbstbestimmung wurde verletzt, persönliche Grenzen massiv überschritten. Direkte körperliche Folgen sind beispielsweise Verletzungen im Genitalbereich, eine ungewollte Schwangerschaft oder eine Infektion mit übertragbaren Krankheiten. Als indirekte körperliche Folgen können später vielfältige somatische Beschwerden auftreten. Die psychischen Folgen können gravierend sein. Die Beschwerden reichen von Misstrauen, Hilflosigkeit, Scham, Schuldgefühlen, Schlafstörungen, Depressionen, Angst- und Panikattacken bis hin zu selbstverletzendem Verhalten und erhöhter Suizidalität.
Was können Sie nach einem sexuellen Übergriff tun?
- BLEIBEN SIE NICHT ALLEIN! Suchen Sie Unterstützung im Familien- bzw. Freundeskreis; bei Menschen, denen Sie vertrauen; bei Beratungsstellen oder Opferhilfsorganisationen!Professionelle Hilfe bieten an: Notruf 112 (Polizei), Frauenhelpline, 0800 222 555, Frauennotrufe – Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen, Frauenberatungsstellen; Facharzt/-ärztin, Psychotherapeut/-therapeutin, Rechtsanwalt/-anwältin, Selbsthilfegruppen.
- SIE SIND NICHT SCHULD! Ein “Nein” heißt “Nein”. In jeder Situation zu jedem Zeitpunkt. Auch wenn Sie zuvor mit dem Täter geflirtet, ihn geküsst oder eine sexuelle Beziehung zu ihm hatten. Was immer an Rechtfertigungen vorgebracht wird – die Verantwortung für die Gewalttat trägt allein der Täter.
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- ÜBERLEGEN SIE, OB SIE ANZEIGE ERSTATTEN WOLLEN Die Entscheidung, ob Sie den Täter anzeigen möchten oder nicht, können nur Sie treffen. Dafür sollten Sie sich so viel Zeit wie nötig lassen. Der Schritt zur Anzeige sollte gut überlegt werden. Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind, mit Ausnahme der sexuellen Belästigung, so genannte Offizialdelikte. Das bedeutet: Ist eine Anzeige erst einmal gemacht, kann sie nicht mehr zurückgezogen werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet zu ermitteln, sobald sie von einer solchen Tat Kenntnis erhalten. Lassen Sie sich vor einer Anzeige von einer Opferschutzeinrichtung vertraulich beraten. Sie haben von einer Anzeigeberatung bis zum Ende eines Strafverfahrens das Recht auf kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. AUF JEDEN FALL BEWEISE SICHERN! Eine betroffene Frau sollte einige Punkte beachten – auch wenn die psychische Belastung gerade kurz nach der Tat sehr groß ist. Vernichten Sie keine Beweismittel; bewahren Sie zum Beispiel Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist oder Ihrer Meinung nachgekommen sein könnte!
- Wenn möglich, waschen Sie sich nicht, bevor Sie ärztlich untersucht worden sind!
- Gehen Sie möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung!
- Reinigen Sie nicht Ihre Kleidung, die Sie zur Tatzeit getragen haben und werfen Sie auch zerrissene Kleidungsstücke und Unterwäsche nicht weg. Es könnten wichtige Spurenträger sein!
- Verändern Sie den Tatort nicht! Bringen Sie sich in Sicherheit und suchen Sie einen geschützten Ort auf!
- Versuchen Sie den Tathergang in Form eines Gedächtnisprotokolls schriftlich festzuhalten. Mit Hilfe der fem:HELP-App können z.B. Nachrichten dokumentiert; Kopien/Screenshots von Bildern oder Chats gemacht werden. Das kann für spätere Vernehmungen und das Verfahren sehr wichtig werden.
Kontakt und weitere Informationen
Frauenhelpline: 0800 222 555, www.frauenhelpline.at