Stalking
Stalking - Beharrliche Verfolgung
Der Begriff „Stalking" bezeichnet die anhaltende Belästigung einer Person in Form von Nachstellung, Verfolgung, Auflauern oder Überwachung und ist gleichbedeutend mit Psychoterror, einer Form psychischer Gewalt.
Frauen sind von Stalking deutlich häufiger betroffen als Männer. Sie werden etwa vier Mal so häufig Opfer von Stalking. 80 Prozent der Täter sind Männer. Häufig handelt es sich bei den Tätern um Ex-Partner oder abgewiesene „Verehrer“.
Die Mittel der beharrlichen Verfolgung sind vielfältig. Sie reichen von wiederholten, unerwünschten Telefonanrufen zu Hause und am Arbeitsplatz, über Briefe, E-Mails und SMS, Zusendung von Geschenken, Auflauern vor der Haustür, Kontaktaufnahme über Dritte bis hin zu Verfolgung und Bedrohung. Die Lebensqualität des Opfers ist dadurch massiv beeinträchtigt, was längerfristig psychische, körperliche und soziale Folgen hat.
Mit 1. Juli 2006 trat in Österreich ein Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. Die strafrechtliche Bestimmung „Beharrliche Verfolgung" (§ 107a) ist ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei ist verpflichtet, bei einer Anzeige Ermittlungen durchzuführen. Auf zivilrechtlicher Ebene kann beim zuständigen Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung zum „Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre" beantragt werden. Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, Personen, die beharrlich verfolgt werden zu beraten und zu unterstützen (http://www.bmgf.gv.at/home/Frauen_Gleichstellung/Gewalt_gegen_Frauen/Stalking/).
Von Stalking betroffene Personen wenden sich am besten an die Polizei, die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren und/oder an die Frauenhelpline gegen Männergewalt (0800 222 555).
Kontakt und weitere Informationen
Empfehlungen der Kriminalprävention
www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/gewalt/files/Stalking.pdf
- Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent!
- Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme, Mitteilung, die der Stalker unternimmt. Sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Mit Hilfe der fem:HELP-App können beispielsweise diese Informationen gut dokumentiert werden. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.
- Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden, damit Kontaktaufnahme des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.
- Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
- Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
- Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.